Karlsruhe Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – kippt die harte „Klinik Pflicht“ zu Zwangsmaßnahmen

Spritzen setzen Blut abnehmen Medikamente verabreichen gegen den Willen der Betroffenen und das geht bisher ausschließlich im Krankenhaus aber das muss sich ändern sagt das Bundesverfassungsgericht

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.