Für das Jahr 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze € 66.150 / € 5.512,50 monatlich für die Erhebung der Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung und € 96.600 jährlich / € 8.050 monatlich für die Renten- und Arbeitslosenversicherung als Grundlage der zu zahlenden Beiträge

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