Das Landgericht Berlin verpflichtet einen zuvor gelöschten Beitrag wiederherzustellen – die Entscheidung steht aber nicht im Zusammenhang mit dem umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) da es sich nicht um eine rechtswidrige Meinungsäußerung gehandelt hatte (Az. 31 O 21/18)