gematik GmbH – wer für Fehler bei der Anbindung von Arztpraxen haftet

Für Datenschutzexperten überraschend – der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erklärte in einer Stellungnahme kurzerhand die Leistungserbringer also auch und gerade die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen zu Verantwortlichen im Sinne der DSGVO für eine Datenschutzpanne und forderte sie auf die Patientinnen und Patienten entsprechend zu benachrichtigen

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