Dazu gehören etwa die Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme, ein durchgehend digitales Medikationsmanagement und Konzepte, die zur Abstimmung des Leistungsangebots mehrerer Krankenhäuser mit dem Ziel einer ausgewogenen, Flächendeckung sicherstellenden und Spezialisierung ermöglichenden Angebotsstruktur erforderlich sind. Der Referentenentwurf des Krankenhauszukunftgesetzes (KHZG) sieht vor dass die Länder weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen