Patientendaten sind im KIS zu löschen – wenn sie zur Durchführung des Behandlungsvertrags nicht mehr erforderlich sind, vorgeschriebene Aufbewahrungspflichten abgelaufen sind und kein Grund besteht, dass die Löschung schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigen werden

bvitg_logo   Stellungnahme zum Löschen von Personenbezogenen Daten und Patientendaten in Krankenhausinformationssystemen

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