Patientendaten sind im KIS zu löschen – wenn sie zur Durchführung des Behandlungsvertrags nicht mehr erforderlich sind, vorgeschriebene Aufbewahrungspflichten abgelaufen sind und kein Grund besteht, dass die Löschung schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigen werden
Stellungnahme zum Löschen von Personenbezogenen Daten und Patientendaten in Krankenhausinformationssystemen
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